Festgeldkonten im Vergleich

Buchgeld

Der Begriff Buchgeld wird im Rechnungs- und Bankwesen verwendet. Andere Bezeichnungen hierfür sind Giralgeld, Geschäftsbankengeld oder auch Sichteinlage. Er steht für einen Zahlungsanspruch auf Bargeld, welches als sofort verwertbares Guthaben auf einem Konto vorhanden ist. Der Zahlungsanspruch kann auf einem Sichtguthaben in Form eines Kontoguthabens oder auch auf einem gewährten Kredit wie beispielsweise einem Kontokorrentkredit bestehen.

Kein gesetzliches Zahlungsmittel

Der Begriff Buchgeld entstammt der Zeit, in der Sichteinlagen noch in Kontenbüchern geführt wurden. In der heutigen Zeit geschieht dies mittels moderner EDV. Das Buchgeld bildet die Grundlage eines jeglichen Zahlungsverkehrs, ist jedoch nicht in der Form von Geld im Umlauf. Das Buchgeld zählt nicht als gesetzliches Zahlungsmittel und es besteht auch keine gesetzliche Pflicht, dieses anzunehmen. Obwohl keine Annahmepflicht für Buchgeld besteht, wird dies im Wirtschaftsleben in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Durch die Möglichkeit Geld von einem Konto auf das andere zu überweisen, können die Sichteinlagen auch als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Somit ist auch das Sichtguthaben Geld im klassischen Sinne und zählt auch statistisch zur zahlungsfähigen Geldmenge. Da keine Annahmepflicht besteht, stellt sich die Frage ob Giralgeld von einem Gläubiger zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Angabe einer Bankverbindung auf einer Rechnung oder im Briefkopf als automatische Einverständniserklärung, dass eine Zahlung per Überweisung akzeptiert wird.

Wie Buchgeld entsteht

Wenn ein Kontoinhaber beispielsweise 500 Euro auf seinem Girokonto einbezahlt, dann tauscht er sein Geld gegen ein Sichtguthaben ein. Das Sichtguthaben entspricht dabei einer sofort fälligen Forderung, die seitens des Kontoinhabers gegenüber der Bank besteht. Denselben Zahlungsanspruch hat der Kontoinhaber auch, wenn ihm die Bank einen Kredit eingeräumt hat.

Die Bank kann nur ihrerseits die eingezahlten 500 Euro auf ihrem Konto bei der Zentralbank einzahlen. Dadurch entsteht ein Sichtguthaben der jeweiligen Bank bei der Zentralbank. Dieses Sichtguthaben lässt sich nun als Mindestreserve einsetzen. Die Bank kann nun ihrerseits Buchgeld erzeugen, indem sie abhängig vom bestehenden Mindestreservesatz Vermögensgegenstände kauft und mit selbst geschaffenem Buchgeld bezahlt. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • die Bank gewährt einem anderen Kunden einen Kredit. Damit stehen dem Kreditnehmer neben den eingezahlten 500 Euro zum Beispiel weitere 100 Euro in Form eines Kredits als Buchgeld zur Verfügung.
  • die Bank kauft bewegliche oder auch unbewegliche Vermögensgegenstände. Hier entsteht eine Geldschöpfung, da die Bank dem Verkäufer zu den einbezahlten 500 Euro zum Beispiel weitere 100 Euro als Kaufpreis überweist.

Da sich dieser Prozess beliebig wiederholen lässt, entsteht Buchgeld, welches ein Vielfaches vom Wert der einbezahlten 500 Euro hat.

Risiken beim Buchgeld

Für den Fall, dass alle Kontoinhaber innerhalb kurzer Zeit Ihre Sichteinlagen abheben würden, käme die Bank in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten. Der eigene Bestand an Zentralbankgeld würde nicht ausreichen und Vermögensgegenstände lassen sich nicht so schnell in Zentralbankgeld umwandeln.

Ist ein Kreditnehmer von einem Konkurs betroffen, kann das Versprechen den gewährten Kredit wieder zurückzuzahlen nicht mehr eingelöst worden. Somit ist dieses auch nichts mehr wert. Dadurch geht automatisch eine Vermögensposition der Bank verloren und der entsprechende Betrag muss abgeschrieben werden. Dadurch verringern sich auch der Gewinn und das Eigenkapital der Bank. Es gibt gesetzliche Vorschriften, wie hoch die Eigenkapitalquote einer Bank sein muss. Diese sind jedoch nicht allzu hoch, sodass beim Ausfall mehrerer großer Kreditnehmer auch die Bank selbst von einer Insolvenz bedroht ist.