Das Festgeldkonto zählt in Deutschland nach wie vor zu den beliebtesten Anlageformen. Ein wichtiger Grund hierfür ist die hohe Sicherheit, welche Festgeldkonten bieten. Bei einem Festgeldkonto ist Ihre Einlage durch den gesetzlichen Einlagensicherungsfond geschützt. Neben den anderen Vorteilen wie ein garantierter Zinssatz und eine feste Auszahlung wird das Festgeldkonto zu einer der sichersten Anlageformen überhaupt. Mittlerweile gibt es in Deutschland verschiedene Formen der Einlagensicherung.
Die gesetzliche Einlagensicherung
Für alle Banken innerhalb der Europäischen Union gelten bezüglich der Einlagensicherungen feste Richtlinien. In Deutschland wurden diese durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Seit dem 01. Januar 2011 sind Ihre Einlagen bis zu einem Betrag von 100000 Euro zu 100 Prozent geschützt. Für den Fall, dass die Bank eine Insolvenz erleidet, sind somit alle Einlagen auf Festgeld- und Tagesgeldkonten abgesichert. Vor dem Januar 2011 waren Einlagen nur bis zu einem Betrag von 50000 Euro abgesichert. Neben Einlagen auf Festgeld- und Tagesgeldkonten gilt die gesetzliche Einlagensicherung auch für Wertpapiere. Allerdings sind Wertpapiere nur bis zu 90 Prozent ihres Wertes geschützt. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 20000 Euro. Ursprünglich war in Deutschland kein gesetzlicher Einlagensicherungsfonds geplant. Es handelte sich zunächst lediglich um eine politische Absichtserklärung. Diese wurde erst auf Anordnung der Europäischen Union gesetzlich geregelt.
Private Einlagensicherungsfonds der Banken
Die meisten Banken in Deutschland haben sich zusätzlich auch einem privaten Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dabei zahlt jede Bank pro Jahr einen gewissen Betrag in den jeweiligen Fonds ein. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Umsatz und der Bonität des jeweiligen Kreditinstituts. Die Sicherungsgrenze liegt bei den privaten Sicherungsfonds wesentlich höher. Diese liegt bei 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank je Gläubiger. Besitzt die Bank also beispielsweise ein haftendes Eigenkapital von 100 Millionen Euro, bedeutet dies, das die Anlage jedes Gläubigers bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro gesichert ist. Derzeit gibt es sechs private Sicherungseinrichtungen, denen die meisten Banken hierzulande angehören.
Private Einlagensicherungsfonds:
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Haftungsverbund der Sparkassen und Volksbanken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Was ist durch den privaten Einlagensicherungsfonds abgesichert?
Zunächst einmal sollte erwähnt werden, dass die Bank verpflichtet ist, Sie bei der Eröffnung des Festgeldkontos zu informieren, ob sie einem privaten Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht. Ist dies der Fall, sind alle Sichteinlagen auf Girokonten, Termineinlagen und Spareinlagen geschützt. Nicht abgesichert sind dagegen Fondsanlagen oder Wertpapiere, die im Wertpapierdepot der Bank verwaltet werden. Zwischen den einzelnen Einrichtungen gibt es jedoch geringfügige Unterschiede, was die Haftung betrifft.
Sicherheit bei ausländischen Banken
Für Banken, die einen Zweitsitz im Ausland haben, gelten immer die Regelungen des Landes, indem sich der Hauptsitz befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ein Tochterunternehmen handelt. Es gelten immer die Bestimmungen des Landes mit dem Hauptsitz des Tochterunternehmens. Sie sollten sich deshalb gerade bei Direktbanken vorab erkundigen, wo sich der Hauptsitz der jeweiligen Bank befindet. Die Europäische Union schreibt für alle Banken einen Einlagensicherungsschutz von mindestens 100000 Euro für jeden Kunden vor. Bei Banken außerhalb der Europäischen Union gibt es keine verpflichtende Absicherung. Hier sollten Sie sich genau erkundigen, welche Absicherungen eine Bank anbietet. In den meisten Ländern mit einem gut ausgebauten Bankensystem gibt es mittlerweile ebenfalls gesetzliche Regelungen. So sind zum Beispiel in Norwegen Einlagen bis zu umgerechnet etwa 250000 Euro geschützt. In Japan beträgt die gesetzliche Absicherung 10 Millionen Yen, umgerechnet etwa 67000 Euro. Es kann sich durchaus lohnen, bei einer ausländischen Bank ein Festgeldkonto zu eröffnen. Diese bieten oftmals die attraktivsten Konditionen an. Sie sollten sich aber vorab ausführlich über die jeweiligen Sicherungsmaßnahmen informieren. Zudem sollten Sie bedenken, dass Sie in diesem Fall Ihre Ansprüche in dem jeweiligen Land der Bank geltend machen müssen. Dies erfordert oftmals höhere Kosten, da Anwälte vor Ort benötigt werden.
